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   OLG Brandenburg, 11.06.2008 - 3 U 211/07   

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https://dejure.org/2008,14104
OLG Brandenburg, 11.06.2008 - 3 U 211/07 (https://dejure.org/2008,14104)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.06.2008 - 3 U 211/07 (https://dejure.org/2008,14104)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. Juni 2008 - 3 U 211/07 (https://dejure.org/2008,14104)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der formularmäßigen Ausdehnung einer Zweckerklärung für eine Grundschuldbestellung auf alle bestehenden und künftigen Verbindlichkeiten; Vollstreckungsgegenklage gegen die Zwangsvollstreckung wegen grundpfandrechtlich gesicherter Forderungen; Voraussetzungen ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 273; ; BGB § 273 Abs. 1; ; BGB § 273 Abs. 3; ; BGB § 314 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 314 Abs. 2 S. 2; ; BGB § 323 Abs. 2 Nr. 3; ; BGB § 498 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung auf Grund vereinbarter Zweckerklärung für eine im Grundbuch eingetragene Grundschuld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.11.2002 - VII ZR 23/02

    Voraussetzungen der Verwirkung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.06.2008 - 3 U 211/07
    Es müssen besondere Umstände sowohl im Verhalten des Berechtigten als auch des Verpflichteten vorliegen, die es rechtfertigen, die Geltendmachung des Rechts als mit Treu und Glauben unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen (BGH NJW 2003, 824).
  • BGH, 23.05.2000 - XI ZR 214/99

    Formularmäßige Erstreckung der dinglichen Haftung bei einer Grundschuld

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.06.2008 - 3 U 211/07
    Die Erfassung der künftigen Ansprüche der Beklagten im Rahmen der geschäftlichen Verbindung zu den Klägern ist weder überraschend noch führt sie zu einer unangemessenen Benachteiligung der Kläger (vgl. BGH NJW 2000, 2675).
  • BGH, 16.01.2001 - XI ZR 84/00

    Erneute formularmäßige Vereinbarung einer Sicherungsabrede als überraschende

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.06.2008 - 3 U 211/07
    Die formularmäßige Ausdehnung auf alle bestehenden und künftigen Verbindlichkeiten ist nur dann unwirksam, wenn es sich dabei um solche von Dritten handelt (vgl. BGH NJW 2001, 1416).
  • BGH, 16.03.1973 - V ZR 118/71

    Seegrundstück - Fahrlässige c.i.c. (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung seit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.06.2008 - 3 U 211/07
    Dieser Kundgabe bedarf es nur dann nicht, wenn die Abwendung der Einrede durch den Gläubiger nicht in Frage steht (BGH NJW 1973, 1234).
  • KG, 02.06.2003 - 12 U 320/01

    Staffelmiete: Verwirkung des Anspruchs auf eingetretene Erhöhungsbeträge

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.06.2008 - 3 U 211/07
    Die Verwirkung setzt voraus, dass neben dem Zeitmoment auch ein so genanntes Umstandsmoment erforderlich ist (KG WuM 2004, 348, 349).
  • BGH, 10.11.1977 - III ZR 39/76

    Fristlose Kündigung von Krediten durch die Bank ohne vorherige Warnung oder

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.06.2008 - 3 U 211/07
    Eine Abmahnung ist insbesondere erforderlich, wenn aufgrund des Verhaltens der Bank der Kreditnehmer den Eindruck haben muss, dass die Bank sein Verhalten billige (BGH WM 1978, 234).
  • OLG Nürnberg, 30.03.2009 - 14 U 297/07

    Darlehensvertrag mit der Sparkasse: Fristlose Kündigung wegen Verweigerung der

    Da es auch an dieser Voraussetzung mangelt, muss nicht vertieft werden, ob mit einer möglichen Beseitigung des Verzuges auch die Wirkungen der Kündigungen der Beklagten entfallen (Brandenburgisches OLG, Urt. v. 11.6.2008 - 3 U 211/07, Tz. 41 zitiert nach juris).

    Vielmehr war sie zum Schutz ihrer eigenen wirtschaftlichen Belange berechtigt, die Geschäftsbeziehung zu kündigen (vgl. hierzu auch Brandenburgisches OLG, Urt. v. 11.6.2008 - 3 U 211/07, Tz. 27 zitiert nach juris).

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